Ev.-Luth. Kirchengemeinde Valdorf

Der Valdorfer Friedhof

Der erste Valdorfer Friedhof lag unmittelbar an der Kirche. Dort finden sich auch heute noch historische Grabsteine aus dem 17.-19. Jahrhundert. Da der Platz an der Kirche nicht ausreichte, wurde 1856 an der „Lemgoer Strasse" ein neuer Friedhof errichtet, 1908 wurde er auf der anderen Strassenseite erweitert. Zu unserem Friedhof gehört eine Leichenhalle mit einer Kühlkammer.

Die Trauerfeiern finden in der Regel in der nahen Valdorfer Kirche statt, danach geht die Trauergemeinde zum Grab und nimmt dort Abschied am Sarg oder an der Urne. Wir bestatten in Valdorf an allen Werktagen, an Samstagen nur in besonderen Ausnahmefällen. Das Grab suchen die Angehörigen auf dem Friedhof selbst aus. Bei der Wahl einer geeigneten Grabstätte gibt ihnen der Bestatter weitere Hinweise und berät sie.

Lange Jahre gab es auf unserem Friedhof vor allem Erdbestattungen auf großen Familiengräbern. Seit einigen Jahren verändert sich dieses Bild. Die Familien sind kleiner geworden und brauchen nur noch kleine Grabstätten. Darauf haben wir reagiert und verschiedene Grabfelder eingerichtet:

 

Familiengrabstätten (heute: "Wahlgrabstätten")

Auf dem Valdorfer Friedhof haben viele Familien Grabstätten mit mehreren Lagern. Dort werden über viele Jahre die Angehörigen der Familie begraben und an der Grabstätte die Erinnerungen wach gehalten. Die Ruhezeit einer Familiengrabstätte beträgt mindestens 30 Jahre und kann danach wieder verlängert werden.

 

Urnenbeisetzungen

Urnen können auf bestehenden Familiengrabstätten oder in Urnenfeldern bestattet werden. Dort sind die Grabflächen kleiner. Es gibt zwei verschiedene Grabflächen für Urnen: Bei den Reihengräbern werden die Urnengräber der Reihe nach vergeben und können nicht verlängert werden. Diese Form bietet sich an, wenn nur eine einzelne Person bestattet werden soll. Wahlgräber können schon vorher ausgesucht und festgelegt werden. So liegen die Grabstätten später wie gewünscht nebeneinander. 

 

Urnenbeisetzungen unter einem Baum

Im Jahr 2009 haben wir auf dem neuen Friedhof einen Bereich eingerichtet, in dem Urnen unter Bäumen beigesetzt werden können. Ein Baum begleitet Menschen durch die Jahreszeiten, er hält Wind und Wetter stand und ist ein schöner Ort, um an die Verstorbenen zu denken. Zur Erinnerung an die Begrabenen werden ihre Namen an der Grabstätte gezeigt: Entweder sind sie auf einer Stele oder auf Grabplatten auf dem Boden zu lesen.

 

Stilles Rasengrab (heute: "Rasengemeinschaftsgrab")

Immer wieder möchten Menschen still und ohne Pflefeaufwand für die Angehörigen begraben werden. Dafür haben wir Gemeinschaftsgrabfelder auf einer Rasenfläche eingerichtet. Für evangelische Christinnen und Christen ist jeder Mensch vor Gott ein besonderer Mensch mit einer eigenen Geschichte. Diese Sicht ehren wir, indem wir den Namen und die Lebensdaten auf einer einfachen Steinplatte festhalten. Auf unserem Friedhof gibt es keine anonymen Bestattungen, Angehörige können das Grab wiederfinden und dort zur Erinnerung Blumen niederlegen.

 

Weitere Informationen

Vor Ort: Michael Obernolte (Kontakt über unser Gemeindebüro, Telefon: 05733 / 2842)

Friedhofsverwaltung Bad Oeynhausen (Lennéstrasse 3, 32545 Bad Oeynhausen, Telefon: 05733 / 1805-71). Hier wird auch über die vorzeitige Rückgabe von Grabstätten informiert und entschieden.

Friedhofssatzung

Der Valdorfer Friedhof ist ein kirchlicher Friedhof, auf dem die Kirchengemeinde ihre Verstorbenen bestattet. Das Miteinander der Hinterbliebenen ist in der Friedhofssatzung geregelt. Manches versteht sich eigentlich von selbst (Verbot von lauter Musik), anderes ist uns als Gemeinde wichtig (keine Zulassung von anonymen Bestattungen). Im Jahr 2010 sind zwei Ergänzungen zur Friedhofssatzung in Kraft getreten. Sie regeln die neu eingerichteten Baumgräber und die Genehmigungspflicht für Grabmale und bauliche Anlagen.

Friedhofsgebührensatzung

Alle Kosten, die auf unserem Friedhof entstehen, müssen durch Einnahmen (Gebühren) gedeckt werden. Wenn Sie eine Grabstätte nutzen, entrichten sie für die Grabstätte und anteilig für den Friedhof (Wegeunterhaltung usw.) Gebühren. Wie hoch dieser Betrag ist, ist in der Gebührensatzung genau geregelt.