BONNEBERG: Die Gebühren für die Nutzung des Friedhofs sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Die aktuelle Gebührensatzung kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen und eingesehen werden.
EXTER: Die Gebühren für die Nutzung des Friedhofs sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Die aktuelle Gebührensatzung kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen und eingesehen werden.
VALDORF: Der Valdorfer Friedhof ist ein kirchlicher Friedhof, auf dem die Kirchengemeinde ihre Verstorbenen bestattet. Das Miteinander der Hinterbliebenen ist in der Friedhofssatzung geregelt. Manches versteht sich eigentlich von selbst (Verbot von lauter Musik), anderes ist uns als Gemeinde wichtig (keine Zulassung von anonymen Bestattungen).
VALDORF: Im Jahr 2010 sind zwei Ergänzungen zur Friedhofssatzung in Kraft getreten. Sie regeln die neu eingerichteten Baumgräber und die Genehmigungspflicht für Grabmale und bauliche Anlagen.
VALDORF: Die Gebühren für die Nutzung des Friedhofs sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Die aktuelle Gebührensatzung trat im Jahr 2020 in Kraft. Sie kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen und eingesehen werden.
WEHRENDORF: Der Wehrendorfer Friedhof ist ein kirchlicher Friedhof, auf dem die Kirchengemeinde ihre Verstorbenen bestattet. Das Miteinander der Hinterbliebenen ist in der Friedhofssatzung geregelt. Manches versteht sich eigentlich von selbst (Verbot von lauter Musik), anderes ist uns als Gemeinde wichtig (keine Zulassung von anonymen Bestattungen).
WEHRENDORF: Die Gebühren für die Nutzung des Wehrendorfer Friedhofs sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Die aktuelle Gebührensatzung trat am 3.12.2020 in Kraft.